Versicherungsschutz für Jagdhunde

Die Jägerschaft Lüneburg hat mit der VGH – Versicherung jetzt eine Unfallversicherung für Hunde im Jagdlichen Einsatz abgeschlossen. Hintergrund ist ein Rahmenvertrag, den der LJN mit der VGH-Versicherungsgruppe vereinbart hat. Darin wird den regionalen Jägerschaften angeboten, in diesen Vertrag einzutreten. Der Vorstand der Jägerschaft hat sich erfreulicherweise entschlossen,
für unsere Hundeführer mit ihren Jagdhunden diese Versicherung abzuschließen.

Die Regelungen zusammengefasst:
– Der Hundebesitzer ist Mitglied in der Jägerschaft Lüneburg.
– Der Hund hat eine über die Anlagenprüfung hinausgehende Brauchbarkeitsprüfung bestanden oder befindet sich gerade in einer Ausbildung dazu.
– Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle die 1. während des jagdlichen Einsatzes oder 2. der Ausbildung entstehen.
– Die Versicherungssumme beträgt bei 1. max. 2000 EUR bei 2. max. 1000 EUR. Es gilt eine Selbstbeteiligung von 250 EUR.
– Versicherungsumfang: Zeitwert bei Tod, Nottötung und tierärtztliche Behandlungskosten.

Anträge im Schadensfall sind formlos zu stellen an unsere Hundeobfrau Kristine Hedder.

Versicherungsschutz für Jagdhunde 2016

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