Änderung Niedersächsisches Jagdgesetz

In einer kleinen Novelle des Jagdgesetzes wurden insbesondere im Hinblick auf die drohende ASP einige Änderungen umgesetzt.

Dabei ist besonders hervorzuheben:

– Bei Drückjagden sind überjagende Hunde zu dulden

– Es gilt ein ganzjähriges Fütterungsverbot

– Schallminderer sind für in Niedersachsen registrierte Jäger weiter verboten

– Der Mutterschutz bei der Nutriabejagung wird aufgehoben.

Verboten bleibt die Jagd mit künstlichen Lichtquellen. Um den Abschuss von Sauen zu unterstützen, wurde ein Prämiensystem eingeführt. Für auf Drückjagden eingesetzte Hunde kann ebenfalls eine Prämie gezahlt werden.

Die Formulare mit den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der homepage der Jägerschaft Lüneburg und im Newsletter der Unteren Jagdbehörde.

 

Einzlelheiten lesen Sie in der Novelle: 18_11_NJagdG_Nds_GuV_BLatt

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