Das niedersächsische Jagdrecht hat sich

Das niedersächsische Jagdrecht, die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes, hat sich ab dem 21.09.2019 geändert

Die neuen Regelungen betreffen:

  • die Bejagung von Schwarzwild in der Falle (Erlegung unter Verwendung von Büchsenpatronen mit einem Kaliber ab 5,6 mm und einer Mündungsenergie von mindestens 400 Joule und Einsatz künstlicher Lichtquellen – durch Kopfschuss)
  • Ansitzeinrichtungen auf Fahrzeugen und Anhängern
    Auszug: Entgegen § 19 Abs. 1 Nr. 11 des Bundesjagdgesetzes darf Wild erstens von einer Ansitzeinrichtung, die auf der Ladefläche eines Kraftfahrzeugs oder eines angekoppelten Anhängers befestigt ist und das Dach des Fahrerhauses um mindestens 0,5 m überragt, und zweitens von einem landwirtschaftlichen Anhänger erlegt werden, wenn das Fahrzeug während der Jagdausübung steht und das Fahrerhaus nicht besetzt ist.

Änderungen Jagdzeiten :

  • Dachse 1. August bis 31. Januar
    Jungdachse ganzjährig
  • Blässhühner 11. September bis 20. Februar

Die Setzzeit des Schwarzwilds dauert so lange, wie die Frischlinge der Bache Streifen tragen.

Und es wurde Regelungen für den Fall des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest getroffen (Aufhebung weiterer sachlicher Verbote und des Elterntierschutzes beim Schwarzwild).

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