Insbesondere diese Regelungen betreffen Sie als Jägerinnen und Jäger im Landkreis Lüneburg:
- Ab 20.02.2020 gilt das Jägerprivileg für Schalldämpfer .
Als Inhaberin und Inhaber eines gültigen Jagdscheins dürfen Sie einen
Schalldämpfer kaufen und besitzen (ohne Voreintrag auf der grünen WBK).
Sie dürfen den Schalldämpfer auf für die Jagd zugelassenen Langwaffen für
Munition mit Zentralfeuerzündung führen und ihn auf der Jagd und beim
jagdlichen Übungsschießen verwenden.
Rechtsgrundlage: § 13 Abs. 9 Waffengesetz (WaffG)
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Waffenbehörde des Landkreises Lüneburg.
- Verbotsausnahme
für Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze
Das neue Waffenrecht sieht eine Verbotsausnahme von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen für Inhaberinnen und Inhabern eines Jagdscheines vor. Ziel der Gesetzesänderung ist es, eine effizientere Bekämpfung der überwiegend nachtaktiven Schwarzwildpopulation zu ermöglichen.
Nach § 19 Abs. 1 Nr. 5a Bundesjagdgesetz (BJagdG) sind Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze aber nach wie vor jagdrechtlich verboten. Es bleibt abzuwarten, ob Niedersachsen sein Jagdgesetz ändert und den Jägerinnen und Jägern den Einsatz von Nachtsichtvorsätzen und Nachtsichtaufsätzen in Ausnahmefällen ermöglicht.