Anbei ein Erlass zur Auslegung des § 9 der Niedersächsischen WolfsVO (Entnahme schwer verletzter oder erkrankter Wölfe-), der vom niedersächsischen Umweltministerium an die Landkreise verschickt wurde. Stand 12.02.2021 :
Erlass schwer verletzter Wölfe (2021-02-12 Erlass zu 9 WolfsVO)
Niedersächsische Wolfsverordnung (NWolfVO)….._Stand 20.11.2020
Seit dem 20.11.2020 ist die Niedersächsische Wolfsverordnung in Kraft getreten. Für den genauen Wortlaut und weitergehende Definitionen öffnen Sie bitte die Verordnung (oben). Tipp: Laden Sie sich das Dokument direkt aufs Hands, damit sie es immer bei sich haben.
Anbei eine detaillierte Drucksache aus dem Umweltministerium zum Thema Wolf zur Kenntnis und zur Information (Stand 19.01.2021)
Wer einen Wolf sichtet oder Bilder auf seiner Wildkamera hat, nutzt bitte das Wolfsmonitoring. Die dazugehörige App „Wolfsmeldungen Niedersachsen“ funktioniert ganz einfach. So kann Revierübergreifend beobachtet werden, wie sich der Wolf in unserem Hegering und in ganz Niedersachsen verbreitet.
Wer das ganze lieber ohne App direkt online machen möchte, kann dies hier machen:
Online Meldebogen Wolfsmeldung Niedersachsen.